Danke für eure Beiträge! Vor allem die Info. Dass die Bank "nur" 8xx€ kostet hat mir meinen Tag gerettet. Ich habe mit viel mehr gerechnet... ich habe es schon auf eigene Faust versucht, war aber nicht so erfolgreich und werde mal einen Spezialisten aufsuchen.
Beiträge von enyaqNuB
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Danke für den Tipp. Tatsächliche habe ich auch eine gefunden, leider nur eine. Denn die sieht schon sehr stark abgenutzt aus.
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Guten Tag zusammen,
mir ist etwas richtig dummes passiert. Ein Flasche öl ist in der einkaufstüte kaputt gegangen und nach und nach in die Rückbank geflossen. Ich habe Lederbezüge und zunächst sah es nicht so schlimm aus nachdem alles abgewischt war. Erst als sich jemand draufgesetzt hat ist aufgefallen, dass sich das gesamte Polster vollgesogen hat, da Löcher im leder vorhanden sind (wahrscheinlich für Belüftung?) Ich habe versucht, alles selbst zu reinigen, aber keine Chance. Es kommt immer noch ein Rest öl oben raus wenn man sich drauf setzt.
Da ich sehr ungeduldig bin und heute niemanden erreichen kann an euch zwei Fragen:
Kann man eine komplette Rücksitzbank neu bestellen? Und wenn ja, wo? Nur über einen Skoda-händler oder -Werkstatt? Online habe ich nichts gefunden. Hat jemand Ahnung, was sowas kostet?
Zweite Frage: Ein weiterer Versuch wäre eine professionelle Reinigung. Wer würde sowas machen? Ein Sattler? Oder eher doch eine Firma die auf Autoaufbereitung spezialisiert ist?
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Haufe schreibt u. a. das hier. Da steht in mehreren Texten, dass für die % Regelung der Tag der Anschaffung gilt und bei der Höhe des Bruttolistenpreises der Tag der ersten Zulassung. Aber was weiß ich denn schon.
Im Zweifel würde ich empfehlen den original Gesetztest zu lesen.
Haufe:
2.2.3.2 Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze ab 2024 auf 70.000 EUR
Für reine Elektro-Firmenwagen, die ab 1.1.2024 (und vor dem 1.1.2031) neu oder gebraucht angeschafft werden, wird durch das Wachstumschancengesetz der zulässige Bruttolistenpreis für die 75 %-Kürzung des geldwerten Vorteils bei der Firmenwagenbesteuerung erhöht. Die 0,25 %-Methode soll für Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung bis zu 70.000 EUR gelten. Für vor dem Jahr 2024 angeschaffte (Dienst-)Fahrzeuge soll weiterhin der bisherige Grenzbetrag von 60.000 EUR maßgebend sein, auch bei einer Nutzung des Fahrzeugs im Jahr 2024.
Für die 1 %-Regelung bedeutet dies, dass die Kürzung des Bruttolistenpreis um 75 % bei der Berechnung des geldwerten Vorteils ab 2024 erstmals die Anschaffung von E-Dienstwagen begünstigt, deren Bruttolistenpreis über 60.000 EUR liegt. Der Gesetzgeber trägt mit der geplanten Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze auf 70.000 EUR den gestiegenen Kaufpreisen in der Automobilbranche Rechnung. Für Elektro-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung bis zu maximal 60.000 EUR (ab 2024: 70.000 EUR) werden entsprechend der Kürzung des Bruttolistenpreises auf 25 % bei der 1 %-Regelung bei der Fahrtenbuchmethode die Anschaffungskosten und damit die Abschreibungsbeträge bzw. bei Leasingfahrzeugen die monatliche Leasingraten für vom 1.1.2019 – 31.12.2030 angeschaffte Elektro- und Hybridelektro-Dienstwagen nur mit 25 % angesetzt.
Ok danke für deine Bemühungen. Das wäre ja echt gut. Irgendwie wäre es auch logischer.
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Hallo, ich bin Steuerberaterin und habe es auch so verstanden, dass 2030 für alle Schluss ist und nach jetzigem Stand wieder 1% pro Monat des Bruttolistenneupreises zu versteuern ist. Je nach Anreizlage der Politik, wieviel Energiewende dann noch geschafft werden muss, gibt es vielleicht eine Verlängerung oder was ganz neues. Das "Dienstwagenprivileg" war ja jetzt auch wieder heiß in der Diskussion, hat sich aber inzwischen schon wieder abgekühlt.
LG
Vielen Dank für deine Antwort.
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Den Grund habe ich beschrieben. Je nach Quelle findet man solche oder ähnliche Formulierungen:
"Dann muss das Auto monatlich nur mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwertem Vorteil besteuert werden. Liegt der Bruttolistenpreis über 60.000 Euro sind 0,5 Prozent fällig. Das ist immer noch günstig, denn bei Verbrennern wird ein Prozent angesetzt. Nach aktuellem Stand läuft diese Sonderregelung für E-Autos bis Ende 2030."
Oder
"Die Versteuerung eines Dienstwagens mit Elektroantrieb soll in diesem Rahmen bis 2030 gewährleistet sein."
Hier kann man es so deuten, dass für alle E-Autos die Sonderregelung entfällt.
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Hallo,
Es ist ja bekannt, dass die 0.25% Regelung für Firmen-Elektrofahrzeuge voraussichtlich Ende 2030 enden soll. Betrifft das dann alle, also auch bereits zugelassene Fahrzeuge oder nur Fahrzeuge, welche danach neu zugelassen werden? Ich finde im Netz dazu keine eindeutige Aussage. Je nach Formulierung ist beides denkbar.
Zweite Frage: ist es sicher, dass die Regelung bis 2030 läuft oder besteht die Gefahr, dass sie auch schon früher endet?
Danke vorab.
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Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage zum Ladeverhalten der Enyaqs. Was ich immer wieder lese ist, dass es am sinnvollsten ist <10% Restkapazität zu laden, weil man dann die beste Ladeleistung hat. Es gibt diverse Ladekurven im Netz, bei denen man auch sieht, dass der Leistungspeak sehr früh kommt und dann mehr oder weniger stetig abfällt. Soweit verstanden. Meine Frage: Wenn man das Auto bei 40 oder 50% Restkapazität lädt, kann man dann davon ausgehen, daß man sich auf der selben Ladekurve befindet, die bei einem Ladevorgang 5%-80% aufgenommen wurde? Oder verändert sich durch den Startpunkt die gesamte Kurve?
Ich frage, weil ich im Alltag wahrscheinlich häufiger so um 40% starten würde zu laden. Warum? Weil ich häufig Strecken so um 150-200km km fahre, sodass ich die genannte Restkapazität erwarte. Es wäre für mich total sinnlos, diese Fahrten für einen Ladevorgang zu unterbrechen, an Start/Endpunkten würde sich ein Laden jedoch gut anbieten. Wenn ich dann von 40-80% in 20-25 min komme wäre das in Ordnung. Wenn es dann aber aufgrund des Startwerts deutlich länger dauert als wenn man von 5-80% läd, wäre das nicht gut.