Beiträge von Grummbart

    Moin zusammen,

    bei Skoda ist hier https://www.skoda-auto.de/serv…enyaq#anchor-M53-da656827 unter Enyaq (ab 2020) diese Version verlinkt:

    https://www.skoda-auto.de/_doc…f9-44a1-9dc2-0ac901d5da0a

    In der PDF steht aber ab 2023. Tatsächlich unterscheidet sich die Version 5/21 von der Version 6/23 - ich sehe in letzterer eine Hochvolttrennstelle hinten.

    Welche Version ist denn nun korrekt? Für meinen bestellten Enyaq60 sollte es ja 6/23 sein, diese Version wäre aber nicht bei RESQR hinterlegt.

    Viele Grüße

    Grummbart

    Uff. Ja, die Allgemeinheit finanziert den Katastrophenschutz. Und das ist auch gut so.


    Nur in besonderen Fällen - insb. bei Hilfeleistungen - kommt es zu einer Kostenpflicht, und da vor allem bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Und wann - das hängt tatsächlich sowohl vom jeweiligen BHKG/HBKH (oder wie auch immer das Bundesland es gerade abgekürzt haben möchte) des Bundeslandes und der Satzung der Gemeinde ab.


    In den von mir aufgeführten Fällen (Heimrauchmelder des Nachbarn piept durchgehend, 80 jährige Nachbarin seit 2 Wochen nicht gesehen, ist aber sonst immer zuhause und ist nicht erreichbar) wird aber - da bin ich sicher - niemals eine Kostenerstattung gefordert werden. Sonst ruft nämlich niemand mehr an, weil die Angst vor den Kosten da ist. Und das kostet dann im Fall des Falles halt doch Leben. Wer hier nach bestem Wissen und Gewissen einen Fehlalarm auslöst, muss nicht zahlen.

    Wir hatten z.B. schon den Fall eines Heimrauchmelders, der aufgrund eines Rohrbruches ausgelöst hat - hier hat der Anruf eine Menge Schaden abgewendet. Rauch war natürlich keiner erkennbar.


    Im Fall, dass der Anruf gerechtfertigt ist, natürlich auch nicht (z.B. §61 (6) HBKG "Für die Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr dürfen weder Gebühren noch der Ersatz von Auslagen gefordert werden").


    Meine Nachfrage galt ausschließlich der Frage, worauf sich der Kostenbescheid nun exakt beruft - dass sich die Kosten entsprechend der Gemeindesatzung zusammensetzen ist mir klar. Mir ging es nur um die Frage, warum hier nun konkret die Rechnung geschrieben wurde - der Fall eines Fehlalarms durch eine (eindeutige) Anzeige im Auto ist mir noch nicht untergekommen und wird sicher nicht das letzte Mal sein. Hier wäre die konkrete Begründung der Kostenpflicht interessant.


    Wenn wir z.B. das Hessische HBKG (https://innen.hessen.de/sites/…dF%20vom%2030-09-2021.pdf) einmal ansehen, wäre eventuell unter Paragraph 61. Hier könnte ich mir aber höchstens Abschnitt (3) vorstellen, aber auf das beschriebene Szenario passt für mich keine der aufgeführten Gründe - es sei denn, sie würden sich z.B. 3b berufen. Auch wenn Hessen da interessanterweise sehr aktuell ist, auch was Kostenersatz durch Fehlalarme des eCall-Systems angeht.

    NRW könnte sich evtl. nach §50 (2) auf die Gefährungshaftung berufen.


    Da ich aber weder das Bundesland noch die Begründung im Bescheid kenne, eine einfache Nachfrage.

    Spannend - mal rein aus Interesse: Auf welcher Grundlage wird die Rechnung für den Feuerwehreinsatz begründet? Hier liegt doch keine Vorsätzlichkeit oder grobe Fahrlässigkeit vor. Einen Fehlalarm weil beim Nachbarn der Rauchmelder durchgehend piept oder die Nachbarin seit 2 Wochen nicht gesehen wurde kann man ja auch nicht in Rechnung stellen.

    Viele Grüße
    Grummbart

    Herzlichen Dank für eure schnellen und sinnvollen Antworten!


    Ich habe zwar keinen Croozer Kid . . . aber ich habe eben ausgemessen: die 106 cm werden für die Breite des Kofferraums gut 6cm zu viel, und für die Tiefe sind es knapp 4cm . . . das einzige, was helfen könnte, wäre den Anhänger längs & schräg rein, also an der Ladekante unten und an der Rückbank oben anlegen und von den Kopfstützen "halten" lassen. Allerdings bringst du dann kaum mehr Gepäck unter :cursing:

    Alternativ könnte ich mir noch vorstellen, den Croozer oben quer auf die seitlichen Führungen fürs serienmäßige Gepäckrollo zulegen (Kanten in Möbeldecken einschlagen), da halten auch die Kopfstützen gegen Verrutschen nach vorne, wobei da grundsätzlich das Gepäck-Trennnetz sehr sinnvoll wäre, muss aber gleich mitbestellt werden, sonst fehlen im Dach die Aussparungen dafür.

    Das wäre ein guter Hinweis, dann nehmen wir das Trennnetz dazu!

    Bei unserem Qeridoo passt er nur rein, wenn man die Räder abnimmt. Geht zum Glück mit einem Handgriff. Ist das evtl. möglich bei dem Croozer?

    Die Abmessungen sind bereits im vollständig demontierten Zustand, also ohne Räder und ohne Handführung. Kleiner wird er leider nicht.

    Guten Abend,


    Wir haben zwar nicht den Croozer, aber ein Qeridoo Kidgoo 2. Die Außenmaße im gefalteten Zustand sind 105x67x38. Den Anhänger haben wir im Dezember für ein Wocheendtrip in den Europa-Park mitgenommen. Ich wollte ursprünglich den Anhänger der Länge nach reintun. Da das leider nicht ging musste er quer und hochkant rein und an den Rücksitzen ran. Danach dann die Koffer rein. Der Platz war geradeso dass der Kofferraum zuging. Aber es war auch Winter und viel Babyzeug eingepackt.

    Wenn wir nochmal hinfahren, wollen wir den dann lieber zuhause lassen und evtl. ein Bollerwagen holen.

    Der Croozer sieht gefaltet sehr flach aus. Der sollte auch reinpassen.

    Dann passt der Croozer auch, der ist einen Zentimeter länger und etwas dünner. Danke!

    Hallo allerseits,
    wir sind kurz davor bei den derzeitigen Leasing-Angeboten für einen Enyaq 60 zuzuschlagen. Offen ist allerdings, ob unser Fahrradanhänger zusammengeklappt in den Kofferraum passt. Wir haben einen Croozer Kid Vaaya 2 (106 × 79 × 29 cm im zusammengeklappten Zustand). In unser derzeitiges Auto passt der nicht rein, sodass ich den ohne weiteres nicht zum Autohaus bekomme um das auszuprobieren.
    Hat hier jemand zufällig genau diesen Fahrradanhänger und weiß, ob der in den Kofferraum reinpasst (ohne die Rücksitzbank umzulegen)?
    Wäre großartig!

    Vielen Dank und einen schönen Sonntagabend!

    Grummbart