Mal frei nach dem Postillion:
Karlsruhe, Berlin (Archiv) - Aufgrund von ständigen Verspätungen und Umplanungen hat nun der Bundesgerichtshof den Bestellvorgang des Skoda Enyaqs als Glücksspiel eingestuft – weshalb der Konzern jetzt in allen Bundesländern Lizenzen nach dem Lotterie-Staatsvertrag beantragen muss. Bis dahin darf Skoda auch keine unverbindlichen Lieferzeiten mehr bekanntgeben.
"Der sogenannte unverbindliche Liefertermin von Skoda erfüllt alle Voraussetzungen für Glücksspiel", heißt es in der Urteilsbegründung. "Der Spielausgang, nämlich das Eintreffen eines Autos, ist ausschließlich vom Zufall abhängig. Es gibt einen äußeren Anreiz in Form eines Gewinnes - also des Fahrzeugs - und es gibt einen materiellen Einsatz, den Kaufpreis."
Skoda wollte sich bislang nicht zu der brisanten Entscheidung äußern, da sich der zuständige Pressesprecher seit drei Monaten aufgrund eines ungeplanten Werkstattaufenthalts seines Enyaqs zuhause aufhalte und nicht erreichbar sei.
Nach Einschätzung von Juristen wird der Gerichtsbeschluss allerdings massive Auswirkungen auf den Autoverkauf in Deutschland haben: "Autohäuser und Verkaufsstellen sind ab sofort als erlaubnispflichtige Spielhallen anzusehen", sagt etwa der auf Lotterierecht spezialisierte Dr. Jörn Howe aus Berlin. "Das Gesetz schreibt solchen Spielhallen eine zurückhaltende äußere Gestaltung sowie eine Sperrzeit von mindestens drei Stunden am Tag vor."