Sehr geehrte Damen und Herren,
Meine „alte“ Karte ist bis einschl. 05´2024 gültig. Also den gesamten Monat Mai 2024
Nach Ihrer Aussage in Ihrer ersten E-Mail vom 01.03.2024 heißt es:
Zitat: Kreditkarten müssen noch mindestens 2 Monate gültig sein
Das bedeute das die Kreditkarte bis einschl. März nach ihrer Aussage noch funktionieren sollte.Sie schreiben mir am 01.03.2024 eine E-Mail mit der Information das Kreditkarten mindesten zwei Monate gültig sein müssen.
In Ihrer E-Mail vom 08.03.2024 teilen Sie mir mit das
Zitat: Laut unseren Systeminformationen haben wir aufgrund des Ablaufdatums die "alte" Kreditkarte als Zahlungsmittel entfernt.
Ich muss Ihnen sagen das ich darüber nicht erfreut bin. Man stelle sich vor ich wäre unterwegs und ich kann nicht mehr laden.
Da Sie mein Zahlungsmittel bereits fast drei Monate vor Ablauf entfernt haben. Das ich darüber nicht sehr erfreut bin können Sie sich denken.
Selbst vier Wochen vorher ist viel zu knapp da Banken so früh im Regelfall keine neuen Karten versenden.
Zitat: Gerne können Sie erneut ein Zahlungsmittel hinterlegen.
Genau das werde ich nach dieser Aktion nicht machen. Ferner werde ich die App von meinem Smartphon löschen da Maingau auf Grund dieser
Aktion kein verlässlicher Partner ist. Ebenfalls werde ich auch keinen Stromtarif mehr von Ihnen buchen.
Ein Brief direkt an die Geschäftsleitung wird folgen.
Ja ich weiß, was Sie gerade denken. „Das schreiben 99% und nichts passiert“ Ich gehöre zu den 1%.
Ebenfalls teilen Sie mir bitte eine postalische Adresse und Ansprechpartner mit, an die ich eine Auskunft nach DSGVO richten kann.
Vielen Dank