Eine vorgeschriebene Minimalgeschwindigkeit gibt es nicht.
Irrtum:
ZitatStVO 1960 - Straßenverkehrsordnung 1960
(1) Autobahnen dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benützt werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit überschritten werden darf; dies gilt nicht für Fahrzeuge des Straßendienstes.
Klar jetzt?