Beiträge von Bert Bremser

    Hm. Nach Deutschem Recht (das ja dem EU-Recht entspricht) gilt für eingebaute Ersatzteile eine neue Gewährleistung (nicht Garantie). Und die läuft zwei Jahre mit Beweislastumkehr nach einem Jahr.


    Soll heißen: selbst wenn Dein Auto 10 Jahre alt ist hast Du Anspruch auf eine neue Spiegelfolie, wenn der letzte Austausch weniger als zwei Jahre her ist.

    Nein, das ist nicht richtig. "Garantie auf Garantie" gibt es nicht. Sofern der Hersteller einen Mangel zu Lasten Sachmängelhaftung oder Garantie behebt, startet die Zeit nicht wieder bei Null. Du hast nur eine Gewährleistungszeit, wenn Du auch Rechnungsempfänger bist, d.h. wenn Du die Instandsetzung selbst zahlst.