Aber nur zu den Öffnungszeiten des Parkplatzes! Ausserhalb der zulässigen Parkzeit wird eine Vertragsstrafe fällig, auch wenn Parkplatz und Ladesäule von Aldi sind. […]
Da der Parkplatz nur zu Öffnungszeiten des Supermarktes genutzt werden darf, wurde mehrfach eine Vertragsstrafe von EUR35,- für Parken ausserhalb der Öffnungszeiten verhängt. (Der Parkplatz ist ohne Schranke öffentlich zugänglich, bleibt aber Privatbesitz von Aldi und damit kann der Eigentümer die Parkzeiten beschränken - bitte keine Diskussion über Sinn oder Unsinn dieser Regel, das steht so im Gesetz)
Ich habe im Januar in Fürth an einem Sonntag bei einem Aldi geladen, der die gleiche Regelung hat. Dort stand aber an der Säule, dass man dem Parkraumanbieter seine Rechnung hochladen kann / soll, wenn die freie Parkzeit „nicht ausreicht“ (Sonntag ist ja durch die Regelung „nur zu Öffnungszeiten“ die Parkzeit 0 Minuten 😉). Habe ich gemacht und es kam dann auch keine Rechnung fürs „parken“.
Man kann jetzt natürlich über den Sinn / Unsinn dieser Regelung streiten und auch das Hochladen einer vorher im Internet abzurufenden Rechnung ist (finde ich) sehr umständlich. Aber als eine Falle habe ich das nicht empfunden und der Ladepreis (DC) war es mir wert.
Wie gesagt, keine Wertung sondern nur Erfahrungsmitteilung 😎.