Alles anzeigenAus meiner Erfahrung mit dem VW e-Up, ist es sehr schwer da etwas substanzielles durchzusetzen. Der kam dann halt einfach nach 18 Monaten.
Unser RA riet uns:
- Probieren Sie es mit meiner Unterstützung irgendeinen Ersatzwagen einzufordern (hat dann geklappt),
- Nehmen Sie sich keinen Mietwagen auf eigene Faust und versuchen Sie nicht den Schaden weiter und unbestimmt einzufordern (hohes Verlustrisiko),
- generieren Sie nicht künstlich einen (unverhältnismäßigen) Schaden,
- Lassen Sie „Luftschloss-Klagen“ sein, das belastet nur unnötig Gerichte und Ihre Rechtsschutzversicherung.
Das klingt auf jeden Fall alles sehr vernünftig und bodenständig. Der hat dir augenscheinlich schon mal nicht das Blaue vom Himmel versprochen.