Hallo zusammen,
der Liefertermin meines iV60 hat sich leider von Mai nach Dezember verschoben, das heißt ich brauche zur Abholung bereits Winterräder.
Einige hier haben ja bereits die Platin die P97 in 19 oder 20 Zoll verbaut, diese Felge würde mir auch sehr gut gefallen.
Der letzte Eintrag zu zum Thema 255 VA + HA ist ja schon etwas her vll hat sich hier ja schon etwas getan.
Ich würde gerne die P97 in 8x20 ET45 mit 255/45 auf allen Rädern fahren.
Der Anhang zum ABE Gutachten (Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53924 nach §22 StVZO)
der Felge unterscheidet nicht zwischen iV60 oder iv80, ist immer das selbe Dokument:
https://files.pneu.jfnet.de/pdf/RA-001163-C0-072-01bVA/RA-001163-C0-072-01bVA.pdf
- geprüfte Radlast 950kg --> Passt für iV60 und iV80
- bei "zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen" werden 3 Reifengrößen genannt:
- 235/50R20 N245
- 245/45R20 N255
- 255/45R20
N245 bzw. N255 steht für:
"Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 245 (255) / .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind."
Beim iV60 sollte das kein Problem sein, hier sind ja 235 VA+HA bei Sommerrädern Serie.
Beim iV80 ist ja 255 auf HA im Sommer Serie, also wird das über N245/N255 geregelt, dass 255 der kleinste Reifen ist
Bei 255/45R20 gibt es im Gutachten aber keine Einschränkungen für VA/HA.
Bei Auflagen und Hinweisen gibt es noch folgende Punkte:
A02)
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Hinweis auf Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex des Reifens
A04) Fahrwerk, Bremse und Lenkung muss Serie sein
A05) Nur Schlauchlose Reifen zulässig
A06) Ersatzrad mit Serienschrauben verwenden
A07) Reifendruck muss korrekt sein
A08) Ersatzrad nur mit mäßiger Geschwindigkeit fahren
A09) Schneeketten verwendung nicht geprüft außer im Gutachten extra Aufgeführt -> A94
A10) Gewichte zum Wuchten nur innen Kleben
A94) Feingliedrige Schneeketten nur auf HA zulässig
BF1) Serien-Radschraube
Von allen Auflagen ist denke ich nur die A02 interessant. Das verstehe ich aber so, dass die Zulassungstelle das in den Papieren einträgt, wenn ich die ABE vorlege oder es ist keine Eintragung notwendig, wenn die ABE mich davon befreit.
Link zur ABE:
https://files.pneu.jfnet.de/abe/P%2097%20-%20WI23-2080%20112M_20_abe.pdf
Punkt 10. in der ABE:
Bemerkungen:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
Also keine Eintragung notwendig.
Zusammenfassung:
255/45 R20 mit P97 8x20 ET45 ist bei iV60 und iV80 auf VA und HA zulässig OHNE Eintragung im Schein.
Habe ich irgendwas übersehen?
Gruß
Dominik