a) Kein Leistungserbringungsdatum darauf ist und
b) Das Wort Nachinstallation.
a) Das Rechnungsdatum sollte i. a. R. genügen, insbesondere, wenn weitere beiliegende
Rechnungen (Material, pp.) einen sächlich-zeitlichen Bezug zueinander herstellen lassen.
b) Entscheidend ist, dass die Installation von einem Fachbetrieb durchgeführt wurde, und das steht ja somit zweifelsfrei fest. Kabel einbuddeln, verlegen, etc. kannst Du ja auch selbst durchführen.