Beiträge von Benutzername

    Nun haben schon einige ihren Enyaq in Deutschland zugelassen. Frage: haben die 1200kg bei 8% in Eure Fahrzeugpapiere automatisch Einzug erhalten oder sollte ich heute auf der Zulassungsstelle besonders darauf achten, bzw. ggf. intervenieren?

    Die 1200 kg gelten nur für den Allradangetriebenen. Der nur über die Hinterachse angetriebene darf nur 1000 kg gebremst.

    Bei mir (Enyaq iv60) sind es 1000 KG.


    Danke für die Frage und natürlich die Antworten, das hat mich auch brennend interessiert. Bei vielen Test/Berichten habe ich nämlich schon oft 1.200 kg bei 8 % und 1.000 kg bei 12 % gelesen (ich hätte sogar schwören können, dass ich es mal so in einer ID.4 Broschüre/Preisliste gesehen habe). War dann nur irritiert, als ich mir die Skoda-Broschüre angesehen habe und da eben nur die 1.000 kg bei 12 % standen. Aber dann ist das wohl leider so. Schade, denn der Enyaq hat mich auf den ersten Blick sofort begeistert, aber dann tendiert das Pendel wohl doch eher Richtung Ioniq 5/Kia EV 6 (auch wenn ich die beiden urhässlich finde :().

    Laut Artikel 8 der EU-Verordnung Nr. 540/2014 ist ein AVAS Pficht bei:

    - Typenneuzulassungen ab 01.07.2019

    - allen Neuzulassungen ab 01.07.2021

    Da ich davon ausgehe, dass Skoda die Typenzulassung nicht vor dem 01.07.2019 gemacht hat, wäre das AVAS also Pflicht und somit nicht wirklich optional wählbar. Selbst wenn die Typenzulassung vor dem 01.07.2019 war, würde es meiner Meinung nach wenig Sinn machen, dem Kunden die Wahl zu lassen. Denn wenn der Enyaq ohne AVAS geordert (und gebaut wird) und erst ab dem 01.07.2021 dann so ausgeliefert wird, könnte es Probleme bei der Zulassung geben. Alternativ könnte Skoda sagen, ok, hast du zwar nicht bestellt, aber brauchst du zur Zulassung, bekommst du umsonst dazu. Von daher einfach gleich in die Serienausstattung packen und gut ist. Beim BMW i3 hat es beispielsweise auch lange Aufpreis gekostet und irgendwann war es dann standardmäßig mit drin. Wie das beim e-2008 ist, kann ich nicht beurteilen. Vielleicht ist da die Typengenehmigung des "normalen" 2008 maßgebend und die war vor dem 01.07.2019 (?), allerdings zum 01.07.2021 sollte es auch dort Pflicht sein. Von daher gehe ich von einem ähnlichen Vorgehen wie beim i3 aus.


    Die Geräusche sind in Anhang VIII der selbigen Verordnung gergelt: muss von Stand bis 20 km/h hörbar sein und darf sich während der Fahrt verringern. Also laut starten und mit zunehmender Rollgeräusche der Reifen, wird das AVAS leiser (in der Regel so bis 30 km/h).