Das bezieht sich aber auf den Teil zwischen Hausanschlusssicherung und Zähler.
Deshalb meine Ergänzung: "Ist etwas anderes, wenn du z.B. einen neuen eigenen Zähler für die Wallbox brauchst."
Dieser Anlagenteil ist für gewöhnlich verplombt, da darf man sowieso nicht selbst ran. Mein Geschriebenes gilt für die gesamte Elektroanlage nach dem Zähler hinsichtlich Errichtung, Änderung und Inbetriebnahme.
Wie im weiteren Verlauf der NAV steht:
Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten.
Heißt: Instandhaltungen an einer bereits errichteten und inbetriebgenommenen Anlage darf man selbst durchführen (z.B. defekte Schmelzsicherungen tauschen oder Glühlampen wechseln). Nur am verplombten Teil darf weiterhin nur die Fachfirma ran. Die kann nämlich die Plombierung auch wieder herstellen.
Bezüglich eines separaten Zählers für die Wallbox verhält es sich wahrscheinlich so, dass der Zähler eh vom Netzbetreiber gestellt wird (das weiß ich aber nicht genau). Das würde ich auf jeden Fall von einer Firma oder vom VNB selbst machen lassen. Bin mir auch nicht ganz im Klaren darüber, wie dort sichergestellt wird, dass man nach diesem separaten Zähler nicht auch für andere Zwecke Strom abzapfen kann.