Wenn's nicht an den Pigmenten liegt (schlechte Olivenernte?), dann wird's mich ziemlich sicher auch treffen. Bin ich von Skoda ja schon gewohnt.
Mal so grundsätzlich gefragt, wann wäre das ein Grund für den Rücktritt vom Vertrag?
Verbindliche Lieferzusagen (Nichterfüllung!) hat man ja nicht.
Das habe ich beim ADAC gefunden....
Üblicherweise lassen sich Händler nur auf einen unverbindlichen Termin ein, denn bei einer Überschreitung eines verbindlichen Termins kommen sie sofort in Lieferverzug. Einen unverbindlichen Liefertermin darf der Händler nach den gängigen Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB) um sechs Wochen überschreiten.
Erst nach Ablauf der sechs Wochen können Sie den Händler auffordern, zu liefern. Das machen Sie am besten schriftlich. Der Händler kommt mit Eingang dieser Aufforderung in Verzug. Ist der Händler in Verzug, kann der Käufer nach Neuwagenverkaufsbedingungen (bei leichter Fahrlässigkeit des Händlers) höchstens 5 Prozent des vereinbarten Kaufpreises als Schadenersatz fordern.
Das heißt für mich das man schon den unverbindlichen Liefertermin, plus 6 Wochen abwarten muss und erst dann vom Kauf zurücktreten kann.