Für mich kann ich diese Frage selbstverständlich mit ja beantworten - ich habe BE bereits zusammen mit meinem B Führerschein zur Volljährigkeit in 2002 gemacht, da meine Familie bereits seit Anfang der 90er mit Wohnwagen Camping betrieben hat und ich mir die selbständige Nutzung des Familienwohnwagens natürlich nicht verwehren wollte.
Klar waren damals die Zugfahrzeuge leichter und mit einem 1.200kg Wohnwagen hätte Klasse B lange gereicht, jedoch war schon damals das "selektive Hören" bei der Reform der Führerscheinklassen ein Thema...
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Für alle, die sich nicht explizit mit den Anforderungen beschäftigt haben (z.B. auch mein Vater), hieß es ja in den Medien (vorrangig Print zu Anfang der 00er-Jahre) immer nur: mit der neuen Klasse B darf man keine Anhänger mehr über 750kg ziehen...
Und noch ein Funfact, der vielen unbekannt sein dürfte: Tatsächlich gab es zwischen 01.01.1999 und 18.01.2013 auch die Grenze mit 7.000kg Zuggesamtgewicht noch nicht, da die Gewichtsgrenze für den Anhänger bei BE mit 3.500kg erst mit der EU-Führerscheinreform vom 19. Januar 2013 eingeführt wurde. Somit war beispielsweise mit meiner Fahrerlaubnis BE aus 2002 eigentlich nur geregelt, dass ich "PKW (drei- und vierrädrige Kfz bis 3.500 kg, bis 8 Sitzplätze (+ Fahrersitz))" "mit Anhänger über 750 kg (keine Beschränkung auf 3.500 kg)" fahren darf (https://www.kba.de/DE/Themen/Z…3/bis18012013_inhalt.html).