In meinem Leasingvertrag von letzter Woche sind folgende Formulierungen enthalten:
Soweit die tatsächliche Kilometerlaufleistung zum Vertragsende die vertraglich vereinbarte
Gesamtkilometerlaufleistung um mehr als 2.500 km (berechnungsfreie Fahrleistungstoleranz)
überschreitet, ist der Leasingnehmer verpflichtet, die Mehrkilometer in dem hierfür vertraglich
vereinbarten Centsatz pro gefahrenen Kilometer gesondert auszugleichen.
Ist bei Rückgabe des Fahrzeuges nach Ablauf der bei Vertragsabschluss vereinbarten
Leasingzeit die festgelegte Gesamtkilometerlaufleistung um mehr als 2.500 km unterschritten,
werden dem Leasingnehmer die nicht gefahrenen Minderkilometer in dem hierfür vertraglich
vereinbarten Centsatz pro gefahrenen Minderkilometer vergütet. Bei Unterschreitung der
vereinbarten Gesamtfahrleistung um mehr als 2.500 km erhält der Leasingnehmer einen
Minderkilometerausgleich für maximal 10.000 Minderkilometer.
Für mich liest sich das so, dass auch die 2.500 vergütet werden müssen. Sowohl bei Mehr- als auch bei Minderkilometern.