Bruttolistenpreis bei Preiserhöhung ermitteln - 1% Regelung (bzw. 0,25 - 0,5)

  • Hallo Zusammen,


    grundsätzlich gibt es relativ einfache Wege, den Bruttolistenpreis für die Dienstwagenbesteuerung zu ermitteln.


    Bei der 1% Regelung gibt es für Elektroautos die €60k Grenze. Bis zu einem Bruttolistenpreis von €60k versteuert man 0,25%, bei >€60k werden 0,5% versteuert.


    Der PKW – Bruttolistenpreis bemisst den Bruttowert eines Fahrzeugs, den es zum Zeitpunkt der Erstzulassung hatte.

    Hierbei wird der Bruttowert des Wagens inklusive der Kosten für eventuelle Sonderausstattung sowie die Umsatzsteuer, die beim Autokauf anfällt, berücksichtigt.

    Soll heißen, dass es im Grunde schwierig ist, einen genauen BLP zu ermitteln, solange das Auto noch nicht zugelassen wurde. Gerade bei den langen Lieferzeiten ist es also sehr schwierig, eine eventuelle Preiserhöhung zu berücksichtigen.


    Im einfachen Falle hätte Skoda nun Basispreise und Ausstattungspreise um x% erhöht und die Struktur gelassen wie sie ist. So könnte man am Zulassungstag einfach errechnen, unabhängig davon, was der BLP bei der Bestellung war.


    Nun haben wir aber beim Enyaq eine ganz spezielle Situation, denn in der KW 25 gab es eine Preiserhöhung.

    Diese Preiserhöhung war aber nicht nur eine einfache Erhöhung der Preise, bei Beibehaltung des Serienumfanges bzw. der Sonderausstattung, sondern zeitgleich wurde die gesamte Paket Struktur verändert,

    die es nun unmöglich macht, die Preiserhöhung auf schon bestellte Fahrzeuge aufzurechnen.


    Hier einmal ein konkretes Beispiel anhand meiner Bestellung:


    Bestellt wurde in der KW24 ein Skoda Enyaq Coupe RS.


    Fahrzeugpreis inkl. gewählter Innenausstattung und Räder 57.700 €

    Gewählte Sonderausstattung 1.900 €

    Gesamt Bruttolistenpreis 59.600 €


    Wenn man jetzt im neuen Modeljahr konfiguriert, sieht es wie folgt aus:


    Fahrzeugpreis inkl. gewählter Innenausstattung und Räder 61.550 €

    Gewählte Sonderausstattung 1.470 €

    Gesamt Bruttolistenpreis 63.020 €


    Allerdings lassen sich diese beiden Fahrzeuge so nun nicht mehr miteinander vergleichen, weil die Serienausstattung einen ganz anderen Umfang hat und weil es bestimmte Sonderausstattung so gar nicht mehr (einzeln) gibt.


    Welcher BLP wird nun eurer Meinung nach zur Ermittlung der Besteuerung angenommen? Was wisst ihr dazu? Hat Skoda dies eventuell sogar extra gemacht, damit man eben genau eine solche Preiserhöhung nicht auf bereits bestellte Fahrzeuge anwenden kann?


    Ich freue mich auf eure Antworten.

    Enyaq Coupe RS - Mambagreen - 20 Zoll / Bestellt Juni 2022 - aktuell Mai 2023 zur Übergabe avisiert

  • passt das nicht hier dazu?


    2023 Coupé RS / Best.: 04.02.22 / LT: 24.03.23

    2021/2022 iV 80


  • Nicht wirklich. Wie gesagt, weil die kompletten Ausstattungen anders und nicht mehr vergleichbar sind.

    Das Thema wird in dem von MiSuVi genannten Thread zur Genüge durchgekaut.

    Und da findet jeder die Antwort, die er lesen WILL.

    Auch das Thema differierende Ausstattungen bei Bestellung und bei Auslieferung wird diskutiert.

    Mal so, mal so. Entscheidend ist eben der BLP bei Zulassung. Und erst dann weiß man genau, ob man zu nah an die 60‘000 „herankonfiguriert“ hat.


    admin : hier könnte zugemacht werden

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  • admin

    Hat das Thema geschlossen.

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